eula - SAMwin Enduser Lizenzvereinbarung

 

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR SAMwin Standardsoftware

Dieser telecommunication software gmbh Endbenutzer-Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder als juristischer Person) und Telecommunication software gmbh für das oben bezeichnete SAMwin, das Computersoftware umfasst sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation im "Online"- oder elektronischen Format ("SAMwin"). SAMwin umfasst auch sämtliche Updates und Ergänzungen zum ursprünglich von Telecommunication software gmbh gelieferten Produkten. Jede zusammen mit SAMwin gelieferte Software, zu der ein separater Endbenutzer-Lizenzvertrag gehört, wird gemäß den Bestimmungen dieses separaten Lizenzvertrags lizenziert. Indem Sie SAMwin installieren, kopieren, downloaden, anderweitig
verwenden oder darauf zugreifen, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrages nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, SAMwin zu installieren oder zu verwenden; Sie können es jedoch gegen Rückerstattung des Kaufpreises der Stelle zurückgeben, von der Sie es erhalten haben.

SAMwin LIZENZ
SAMwin ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. SAMwin wird lizenziert, nicht verkauft.

1. LIZENZEINRÄUMUNG
Durch diesen Vertrag werden Ihnen die folgenden Rechte eingeräumt:
Sie sind berechtigt das für Sie lizenzierte SAMwin Produkt im Rahmen der Lizenzeinschränkungen zu verwenden:
Die Verwendung und der Betrieb der Software ist ausschließlich jenem Anwender (entweder als natürliche oder als juristische Person) gestattet, der im Fenster Lizenzangaben der Software SAMwin mit· Name oder Firmenbezeichnung
Standort (Adresse und Ortsangabe) eindeutig bezeichnet und bei telecommunication software gmbh registriert ist.
Die Verwendung beschränkt sich auf die von telecommunication software gmbh bei der Auslieferung lizenzierten Funktionen, welche ebenfalls im Lizenzfenster der Software SAMwin nach Eingabe des von telecommunication software gmbh gelieferten Keycodes ersichtlich sind. Eine Verwendung von SAMwin Funktionen die nicht von telecommunication software gmbh lizenziert sind ist nicht gestattet, auch wenn diese Funktionen in der Software verfügbar sind. Dies betrifft insbesondere aber nicht ausschließlich die Anzahl der verwalteten Kosteneinheiten (Nebenstellen, IP Knoten, Telefonanlagen, etc.) und die Art der Einheiten (Typ der Telefonanlage, Typ der Vermittlung , etc.). Der Endanwender und die für ihn lizenzierten Funktionen der Software gelten dann als lizenziert wenn die Angaben des Endanwenders
(Name oder Firmenbezeichnung, Standort) und die freigeschaltenen Funktionen bei der telecommunication software gmbh registriert sind. Diese Informationen erscheinen im Fenster „Lizenzangaben“ der Software SAMwin als verfügbar, wenn die von der telecommunication software gmbh ausgelieferten Angaben auf dem Lieferschein und dem Produkt und der dazugehörige Keycode in das Fenster „Lizenzangaben“ eingetragen werden. Sie sind berechtigt, eine Kopie von SAMwin auf einer Speichervorrichtung, wie z.B. einem Netzwerkserver, zu speichern oder zu installieren, wenn diese Kopie ausschließlich dazu verwendet wird, SAMwin über ein internes Netzwerk auf anderen Ihnen gehörenden COMPUTERN
zu installieren oder auszuführen. Sie sind verpflichtet, SAMWIN für jede Telefonanlage, Nebenstelle oder sonstige lizenzrelevante Einheiten, für das SAMWIN verwendet wird, eine entsprechende Lizenz zu erwerben.

2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN:
Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung.
Sie sind nicht berechtigt, SAMwin zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn und nur insoweit wie das anwendbare Recht, ungeachtet dieser Einschränkung, dies ausdrücklich gestattet.
Vermietung
Sie sind nicht berechtigt, SAMwin zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen.
Marken
Dieser Vertrag gewährt Ihnen keinerlei Rechte in Verbindung mit Marken oder Dienstleistungsmarken von telecommunication software gmbh.
Supportleistungen
Telecommunication software gmbh bietet Ihnen keine direkten Supportleistungen in Verbindung mit SAMwin. Die Supportleistungen
können unter Umständen vom Händler, von dem Sie SAMwin bezogen haben geleistet werden. Es obliegt dem Händler diese Leistungen durchzuführen und anzubieten.
Softwareübertragung
Der lizenzierte Benutzer von SAMwin darf diesen Vertrag und SAMwin nicht an einen zweiten Endbenutzer übertragen. Es darf auch keine Übertragung als Kommission oder irgendeine andere indirekte Übertragung erfolgen.
Kündigung
Unbeschadet sonstiger Rechte ist telecommunication software gmbh berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien von SAMwin und alle seine Komponenten zu vernichten.

3. UPDATES
Sofern diese SAMwin Version ein Update eines anderen Produkts ist, müssen Sie zur Verwendung von SAMwin über die entsprechende Lizenz für ein Produkt verfügen, das von telecommunication software gmbh für das Update als geeignet bezeichnet wird, um SAMwin zu verwenden. Ein SAMwin, das ein Update darstellt, ersetzt und/oder ergänzt das Ausgangsprodukt. Sie dürfen das betreffende Updateprodukt nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages verwenden. Wenn SAMwin ein Update von einer Komponente eines Software-Programmpakets darstellt, das Sie als Gesamtprodukt lizenziert haben, ist es nur gestattet, SAMwin als Teil dieses einzelnen Produktpakets zu verwenden und zu übertragen; es ist nicht gestattet, es zu trennen.

4. URHEBERRECHT

Alle Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte an SAMwin (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets", die in SAMwin enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie von SAMwin liegen bei telecommunication software gmbh oder deren Lieferanten. Alle Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte in und an Inhalten, auf die mit Hilfe von SAMwin zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt sein. telecommunication software gmbh behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.

5. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

telecommunication software gmbh gewährleistet natürlichen oder juristischen Person für einen Zeitraum von sechs (6)Monaten nach Erhalt der Software, daß die Software im wesentlichen in der Lage ist, die in der Produktdokumentation bzw. im Pflichtenheft der telecommunication software gmbh beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt sie wird entsprechend der empfohlenen Hard- und Softwarekonfguration verwendet. Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht für Testversionen, Produkt-Sampler oder Musterkopien der Software oder für Software, die vom Nutzer in einer Weise konfiguriert wurde, daß Störungen verursacht wurden. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, muß der Nutzer die Software innerhalb von sechs (6)Monaten unter Vorlage des Kaufbelegs an den Händler durch den er die Software erworben hat, zurückgeben. Wenn die Software nicht im Wesentlichen den in der Dokumentation aufgeführten Funktionen entspricht, besteht der einzige Gewährleistungsanspruch gegenüber telecommunication software gmbh und telecommunication software gmbh’s einzige Verpfichtung im Rahmen dieser Gewährleistung in einem Austausch der Software, einer Herabsetzung der Lizenzgebühr oder einer Rückerstattung der Lizenzgebühr, nach dem Ermessen von telecommunication software gmbh.

6. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG
Die vorstehende beschränkte Gewährleistung stellt den einzigen Gewährleistungsanspruch an telecommunication software gmbh oder ihrer Lieferanten bei einer Gewährleistungsverletzung dar. telecommunication software gmbh und ihre Lieferanten können keine Gewährleistung für die Leistungsfähigkeit der Software oder die erzielten Arbeitsergebnisse bei Verwendung der Software übernehmen. telecommunication software gmbh und ihre Lieferanten gewähren keine Garantien, Zusicherungen, Bestimmungen oder Bedingungen, ausdrücklicher oder stillschweigender Natur, die entweder aus einer Geschäftsbeziehung oder einem Handelsbrauch entstehen, oder aus gesetzlichen, gewohnheitsrechtlichen oder anderen Vorschriften abgeleitet werden, hinsichtlich Marktgängigkeit, Rechtsmängelfreiheit, Integrierung oder rauchbarkeit für bestimmte Zwecke. Ausgenommen hiervon ist vorstehende beschränkte Gewährleistung sowie jegliche Gewährleistung, Bedingung oder Zusicherung, die aufgrund nationaler Gesetze nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann oder darf.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
telecommunication software gmbh haftet für Schäden, die dem Nutzer im Rahmen dieses Vertrags entstanden sind nur dann, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit seitens telecommunication software gmbh oder seiner Vertreter zurückzuführen ist. telecommunication software gmbh übernimmt die Haftung nur in Höhe des in der Regel vorhersehbaren Schadens für Schäden, die aus einer fahrlässigen Verletzung vertraglicher Kardinalsp?ichten seitens telecommunication software gmbh oder seiner Vertreter herrühren, bis zu einem Gesamtbetrag der jenem Betrag entspricht, der für die Software entrichtet wurde. Diese vorgenannten Beschränkungen ?nden ungeachtet ihrer rechtlichen Grundlage Anwendung, insbesondere hinsichtlich Forderungen aus vorvertraglichen P?ichten oder vertraglichen Nebenp?ichten. Diese Beschränkungen gelten jedoch nicht für die unabdingbare Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz in der geltenden Fassung oder für Schäden, die aufgrund einer Verletzung einer ausdrücklichen Zusicherung oder P?icht in dem Maße entstanden sind, in dem diese ausdrückliche Zusicherung oder Pficht den Nutzer gegen den speziell aufgetretenen Schaden schützen sollte. Die im zweiten Satz beschriebenen Haftungen gelten nicht für Schäden, die durch eine Veränderung durch den Nutzer der Software entstanden sind, die an den entsprechenden Datenträgern aufgrund falscher oder ungeeigneter Verwendung der Datenträger entstanden sind, sowie auf Schäden, die durch die Verwendung der Originalsoftware mit anderer nicht dafür vorgesehener Software entstanden sind.

8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Wenn es sich herausstellt, da ein Teil des vorliegenden Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags davon nicht berührt. Dieser Vertrag darf die gesetzlichen Rechte bisherigen keiner Partei beeinträchtigen, die als Verbraucher handelt. Dies ist der vollständige Vertrag zwischen dem Nutzer und telecommunication software gmbh bezüglich der Software. Er ersetzt alle Verträge, Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen, Mitteilungen oder Werbungen mit Bezug zur Software.